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Löcher im Pflaster eines Gehweges oder Straße, kaputte Ruhebänke, ungepflegte Grünanlagen und andere unschöne Mängel oder Gefahrenpunkte sollten eher eine Ausnahme sein. Aber diese Anlagen unterliegen naturgemäß einer begrenzten Gebrauchsdauer bzw. einer normalen Abnutzung. Darüber hinaus können Schäden durch Witterungs- und Verkehrseinflüsse, technische Defekte, unsachgemäße Benutzung und durch Vandalismus entstehen.
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