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Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche der Gemeindeverwaltung an.
Im Einwohnermeldeamt beantragen Sie:
Im Einwohnermeldeamt können Sie:
Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie:
08:00 – 13:00 Uhr
08:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
08:00 – 13:00 Uhr
08:00 – 13:00 Uhr
14:00 – 17:30 Uhr
08:00 – 12:30 Uhr
Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten (Rechtsgrundlage § 51 Bundesmeldegesetz). Hierzu müssen folgende Informationen beigebracht werden:
Voraussetzungen für die Einrichtung einer Auskunftssperre:
Achtung!: Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe reicht für die Einrichtung einer Auskunftssperre nicht aus!
Bevor Sie die Auskunftssperre bei uns beantragen, prüfen Sie bitte folgendes:
Es ist notwendig, dass Sie bei diesen öffentlichen Stellen ebenfalls eine entsprechende Sperre beantragen.
Sie können den Antrag auch direkt online beim Online-Portal des Bundesamtes für Justiz stellen
Beglaubigung
Hier geht es um die Abgabe von Fundsachen wie zum Beispiel Schlüsseln, Portemonnaie, Brille, Kleidungsstücke, etc.
Aber auch um die Meldung von Ihren „vermissten“ Sachen, was natürlich auch telefonisch möglich ist.
Hier geht es zu den Online-Meldungen:
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie etwas finden, können Sie die Fundsache im Fundbüro abgeben oder nach Meldung des Fundes unter Umständen bei Ihnen zu Hause aufbewahren. Falls die Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten abgeholt wird, haben Sie auf Wunsch ein Recht auf Eigentumserwerb. Fundstücke können direkt im Fundbüro oder bei der Polizei abgeliefert werden.
Sie haben etwas verloren?
Sie haben etwas verloren, bzw. Ihnen wurde etwas gestohlen? Vielleicht hat es ja ein ehrlicher Mensch gefunden und die Sache taucht wieder auf. Mit etwas Glück können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihnen weiterhelfen – und Sie Ihr Eigentum im Fundbüro bald wieder in Empfang nehmen.
Folgendes sollten sie noch wissen:
Im Bürgerbüro der Gemeinde Möhnesee werden Führerscheinanträge auf Ersterteilung, Erweiterung und Wiedereiteilung eines Führerscheins entgegen genommen und an das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest weitergeleitet. Die Gebühr für den Führerscheinantrag ist direkt bei Antragstellung zu entrichten.
Führerscheinanträge für das Begleitete Fahren ab 17 geben Sie bitte direkt bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts ab. Sollten Sie Ihren Führerschein verloren haben oder Sie einen neuen Kartenführerschein beantragen wollen, so wenden Sie sich ebenfalls an die Führerscheinstelle des Kreises Soest.
Notwendige Unterlagen:
Für Antrag auf Ersterteilung, Erweiterung oder Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
Für den Personenbeförderungsschein
Gebühren:
Das Führungszeugnis wird für unterschiedliche Verwendungszwecke ausgestellt:
Für die Online-Beantragung (siehe Link unten) ist der digitale Personalausweis erforderlich.
Folgende Bescheinigungen können von uns ausgestellt werden:
Der Personalausweis oder der Reisepass ist zwingend mitzubringen.
Die Gebühr beträgt: 9,00 € (11,00 € für die erweiterte Meldebescheinigung)
Für Renten- und Kindergeldzwecke sowie für die Agentur für Arbeit sind die Bescheinigungen gebührenfrei.
Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Gebühren:
Erforderliche Unterlagen
Zusätzliche Hinweise:
Einfache Melderegisterauskunft (an Dritte):
Auf persönliche oder schriftliche Anfragen gibt die Meldebehörde Auskünfte über: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Wohnanschriften sofern die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Beim Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses darf zusätzlich zu Name, Vorname, Doktorgrad und Anschriften folgende Auskunft erteilt werden:
frühere Vor- und Familiennamen, Tag und Ort der Geburt, Familienstand, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzlicher Vertreter, Vor- und Familienname sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, Sterbetag und -ort
Vorläufiger Personalausweis
Gebühr 10,00 €
Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig
Personalausweis
Gebühr < 24 J – 27,60 €
Gebühr > 24 J – 46,00 €
Die Wartezeit liegt bei ca. 2 – 3 Wochen
Bei unter 16jährigen ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (ggf. per Vollmacht)
Die Abholung des Personalausweises bei unter 16jährigen ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich.
Vorläufiger Reisepass
Gebühr 26,00 €
Die Ausstellung erfolgt nur in zwingenden Notfällen. Der vorläufige Reisepass ist kein digitales Reisedokument und ist maximal 1 Jahr gültig.
Achtung: In einigen Ländern ist zur Einreise ein digitaler Reisepass erforderlich (ein vorläufiger wird nicht akzeptiert)!
Reisepass
Gebühr < 24 J – 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
Gebühr > 24 J – 70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
Die Wartezeit liegt bei ca. 4 – 6 Wochen, in den Sommermonaten teilweise länger.
Express-Reisepass
Gebühr < 24 J – 69,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
Gebühr > 24 J – 102,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
Lieferbar innerhalb von 4 – 5 Werktagen
Für alle Ausweisdokumente wird ein digitales, biometrisches Passfoto benötigt.
Dieses kann für ältere Kinder (ab Schulalter) und für Erwachsene direkt im Einwohnermeldeamt angefertigt werden.
Gebühr 6,00 €
Alternativ bringen Sie bitte einen QR-Code des Passfotos mit, welches Sie bei einem Fotografen oder Drogeriemarkt anfertigen lassen.
Fotos in Papierform sind seit 2025 rechtlich nicht mehr zulässig.
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahr ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann mit der eID-Funktion des Personalausweises unter folgendem Link beantragt werden:
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann für folgende Untersuchungen genutzt werden:
Anmeldung
Wenn Sie in Möhnesee eine neue Wohnung bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen Personalausweise und/oder Reisepässe mit. Zur Anmeldung ist bei deutschen Staatsangehörigen die persönliche Vorsprache von zumindest einem der umziehenden Familienmitglieder erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z. B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder sowie die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Bei persönlicher Vorsprache brauchen Sie keinen Meldeschein auszufüllen. Die notwendigen Angaben werden direkt bei der Anmeldung erhoben. Bei Bevollmächtigung einer dritten Person muss der Meldeschein ausgefüllt vorgelegt werden (Ausweisdokument, Vollmacht, Wohnungsgeberbestätigung und Meldeschein). Bitte denken Sie auch an die An- und Abmeldung ihres Hundes, sowie die Ummeldung Ihres Fahrzeugs.
Ummeldung
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, brauchen Sie sich bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht abzumelden. Bitte nehmen Sie aber unverzüglich die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde vor. Diese veranlasst dann die Abmeldung der früheren Wohnung.
Abmeldung
Die Abmeldepflicht besteht, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Dies trifft zu, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z. B. Zweitwohnung) in Deutschland aufgeben ohne eine neue Wohnung zu beziehen. Die Abmeldung der Zweitwohnung erfolgt bei der Gemeinde, bei der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.
Weitere Formulare:
Neue Anschrift:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb des Kreises Soest verlegen, sind Sie verpflichtet, die neue Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Ihrem Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Die Änderung erfolgt durch anbringen eines Anschriftenaufklebers auf dem bestehenden Dokument.
Namensänderung:
Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, sind Sie verpflichtet, die Namensänderung in Ihren Fahrzeugpapieren ändern zu lassen.
Die Gebühr für die Änderung der Anschrift oder des Namens beträgt 11,10 €.
Diese Änderungen sind aktuell nur im Straßenverkehrsamt des Kreises Soest möglich.
Übermittlungssperre
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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